Auf den Punkt:
- Amtliche Betretungs- und Ernteverbote wegen ASP können erhebliche Schäden bringen
- Der Staat zahlt nur einen Teil des Schadens.
- Drei private Ernteverbotsversicherungen sind am Markt verfügbar.
Seit Ende 2018 können die Veterinärämter bei einem ASP-Ausbruch Landwirten verbieten, ihre Flächen zu bewirtschaften oder abzuernten. Die Bundesländer können eine Schutzzone, das sogenannte Kerngebiet, im Umkreis von bis zu 15km des Fundorts festlegen. Mehrere 100ha kann das Kerngebiet somit umfassen. Es soll abgezäunt werden, damit infizierte Tiere nicht auswandern und gezielt bejagt werden können. Eine Sperre ist bis zu 6 Monate nach dem letzten ASP-Ausbruch beim Wildschwein möglich.
Zwar müssen die Bundesländer bei einem amtlichen Verbot Entschädigungen bis zur Höhe des entgangenen Deckungsbeitrags zahlen, aber der Landwirt hat viel höhere Ertragsausfälle, als der Gesetzgeber vorsieht.
Hier hilft die “Ernteversicherung Afrikanische Schweinepest” (näheres)
Ein gültiges Anbauverzeichnis ist notwendig. Die Münchner & Magdeburger Agrarversicherung (MMA) nimmt dafür die Angaben aus dem jeweiligen Hagelvertrag des Kunden. Dort ist das aktuelle Verzeichnis bis spätestens 15. Mai einzureichen.
Bei der R+V müssen die Landwirte hingegen ein eigenes vereinfachtes Anbauverzeichnis bei Vertragsabschluss erstellen.
Einkalkulieren müssen Landwirte bei beiden Angeboten eine einmonatige Wartezeit nach Vertragsabschluss. Erlässt die Behörde innerhalb dieser Zeit ein Bewirtschaftungs- und Ernteverbot, besteht kein Versicherungsschutz.
Für uns hat die Ernteverbotsversicherung nicht die oberste Priorität. Wir sehen aber durchaus ein Risiko, wenn Getreide die Haupteinahmequelle des Betriebs ist.
Allerdings müssen Landwirte damit rechnen, dass die Versicherer sehr schnell keine neuen Verträge mehr annehmen, sobald die ASP in Deutschland ausbrechen sollte.
Die ASP Ernteverbotsversicherung gilt ausschließlich für die Flächen von Landwirten. Gewerbliche Lohnmaschinenbetriebe, die Fremdflächen bearbeiten, können diesen Versicherungsschutz nicht abschließen.
STOPP der ASP Ernte
Die Kapazitätsgrenze für die ASP-Ernte ist erreicht.
Ab dem 01.03.2020 stoppt die R+V Versicherung die Annahme neuer Anträge zur ASP.
Anträge/Deckungsaufgaben mit Beginn im Februar werden noch bis zum 09.03.2020 akzeptiert.