Warum Maschinenversicherung?

Fahrbare Maschinen und Baugeräte stellen ein großes Anlagevermögen da. Für die regelmäßige Wartung und Pflege können die Aufwendungen
vom Unternehmer exakt kalkuliert werden, aber für plötzlich und unvorhergesehen eintretende Schäden sind nicht kalkulierbare Rückstellungen
zu bilden, die versteuert werden müssen und wichtiges Kapital binden.
Selbst wenn mit größter Sorgfalt und Vorsicht gearbeitet wird, entstehen, wie die Erfahrung zeigt, ca. 60% aller Maschinenschäden durch menschliches Versagen.
Durch den Abschluss einer Maschinenversicherung wird die unsichere Rückstellung in eine fest kalkulierbare Größe, nämlich die Versicherungsprämie, umgewandelt.

Versicherungssumme

Versicherungssumme ist der jeweils gültige Listenpreis (Neuwert ohne
Rabatte) zuzüglich der Kosten für Fracht und Montage. Diese Summe
wird vom Versicherer zu Kalkulationszwecken auf den Stand März 1971
umgerechnet.

Nicht versicherte Sachen

Kurzlebige Wirtschaftsgüter wie Werkzeuge, Ketten, Seile, Riemen und
Bereifung sind nur zum Zeitwert versichert und nur, wenn sie infolge
eines ersatzpflichtigen Schadens an anderen Teilen der Maschine
beschädigt werden. Betriebsstoffe sind vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen.

Versicherte Gefahren

• Bedienungsfehler
• Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswillige Handlungen
betriebsfremder Personen
• Diebstahl, auch Teildiebstahl
• Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
• Über- oder Unterdruck
• Kurzschluss, Überspannung, Induktion
• Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
• Transport innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
• Höhere Gewalt
• Frost, Eisgang

Schäden durch die besonderen Gefahren des Einsatzes auf Wasserbaustellen, im Bereich von Gewässern, auf schwimmenden Sachen und bei
Tunnel- oder Untertagearbeiten könnten auf Antrag und Beitrag mitversichert werden.

Nicht versicherte Gefahren

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, Krieg, innere Unruhen, Seetransporte und Verschleiß.

Mitgliedschaften

SiTAX ist Mitglied folgender Verbände:

RKL Rendsburg

 

Links

GEMEINSAM FÜR GUTEN BODEN

Ersatzleistung

Im Teilschadenfall:

• Kosten für Ersatzteile
• Reparaturkosten für Schweißen, Richten u.a.
• Kosten für De- und Remontage
• Transportkosten einschließlich Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten
• Mehrkosten für Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeiten

Im Totalschadenfall:

• Zeitwert nach Abzug des Wertes der Reste

Von jedem Schaden wird der vereinbarte Selbstbehalt abgezogen.

Versicherungsgrundlage

Allgemeine Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren Geräten (ABMG) und vereinbarte Klauseln zu den ABMG.

Zusätzlich gelten folgende Vereinbarungen

-Schadenabhängiger Rabatt
Auf die Prämie wird ein schadenabhängiger Rabatt gewährt. Dieser Rabatt entfällt ab nächster Hauptfälligkeit, wenn die im Versicherungsvertrag genannte Schadenquote in % überschritten wird.

-Garantierabatt
Für fabrikneue Geräte wird für die ersten 2 Betriebsjahre ein Garantierabatt gewährt.

-Bänder und Ketten etc. – Bänder und Ketten etc. sind nur im Rahmen der ABMG92 §1Ziffer5 versichert.

-Fahrten zum Waschen/Reinigen – Fahrten zum Waschen/Reinigen während der Ruhezeit sind im Rahmen der Versicherungsbedingungen für die Erntezeit versichert.

Bei Fragen zur Maschinenversicherung, rufen Sie uns an:

0511 – 58 40 00