Risikoversicherung ohne Erbschaftssteuer
Wenn Partner oder Kinder Geld aus Lebensversicherungen von Verstorbenen erhalten, kann Erbschaftssteuer fällig werden. Doch lässt sich eine ungewollte Beteiligung des Finanzamts vermeiden.
Die Bundesbürger vertrauen immer noch Lebensversicherungen. Sehr beliebt ist dabei auch die Möglichkeit, Hinterbliebene im Todesfall finanziell abzusichern. Und im Grunde genommen ist eine solche Absicherung sinnvoll. Etwa, wenn ein fürsorgender Familienvater eine Risikolebensversicherung über 300 000 Euro abschließt, damit Frau und Kinder im Ernstfall finanziell abgesichert sind. Stirbt der Ehemann, erhält die Ehefrau als Bezugsberechtigte die Versicherungssumme. Was vielen dabei nicht bewusst ist: In diesem Fall wird auf die Versicherungssumme Erbschaftssteuer fällig – sofern die Freibeträge überschritten werden.
Die Freibeträge für Ehepaare scheinen auf den ersten Blick zwar recht üppig. Doch wenn einzelne Vermögenswerte wie Immobilie, Schmuck, Geldanlagen sowie eine ansehnliche Auszahlung aus der Risikolebensversicherung zusammenkommen, können diese auch mal überschritten werden. So wird mitunter eine stattliche Forderung an das Finanzamt fällig. Geld, das eigentlich in erster Linie für die Absicherung der Hinterbliebenen gedacht war. Doch mit einigen wenigen Kniffen lässt sich die Erbschaftssteuer bei Lebensversicherungen umgehen. Und zwar nicht nur im Falle von neuen Verträgen, sondern auch bei solchen, die vor Jahren abgeschlossen wurden.
Vor dem Abschluss lohnt es sich nicht nur, Konditionen und Preise zu vergleichen. Vielmehr gilt es auch, dabei eine mögliche Erbschaftssteuer im Blick zu haben. Schließlich soll die Versicherungssumme ja idealerweise in voller Höhe den Hinterbliebenen zugutekommen.
„Die Versicherung sollte immer von demjenigen abgeschlossen werden, der im Ernstfall die Auszahlung erhalten soll“. Denn sofern der Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung auch gleichzeitig der Versicherungsnehmer ist, der die Police abgeschlossen und Prämien eingezahlt hat, fällt keine Erbschaftssteuer an. Wir empfehlen – je nach persönlicher Situation – eine Über-Kreuz-Lebensversicherung. In diesem Fall schließen sowohl der Mann als auch die Frau eine Risikolebensversicherung ab. Die Versicherungssumme erhält er, wenn seine Frau stirbt. Und umgekehrt sie, wenn er stirbt. Erbschaftssteuer wird nicht fällig. „Unseres Erachtens sind Risikolebensversicherungen über Kreuz zur Absicherung des finanziellen Risikos bei gleichzeitiger Erbschaftssteueroptimierung im Todesfall sehr zu empfehlen“.
Allerdings muss bei der Über-Kreuz-Versicherung die versicherte Person zustimmen. Sie ist es auch, die dann die Gesundheitsfragen beantworten und gegebenenfalls eine Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen muss.