Gewahrsamsschäden

Unter Gewahrssamschäden sind Schäden (Unfallschäden) an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen – auch Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen – zu verstehen.

Voraussetzung ist, dass der Schaden durch eine plötzlich von außen einwirkende, mechanische Kraft verursacht wurde.

Derartige Schäden sind im Rahmen unserer landwirtschaftlichen Betriebs-Haftpflichtversicherung (binnen eines Monats ab Verleihdatum) üblicherweise mit einer Selbstbeteiligung bis zu begrenzten Summen mitversichert.

Diese Summen können gegen einen zusätzlichen Beitrag aufgestockt werden, was bei den heutigen Preisen für zum Beispiel Schlepper absolut zu empfehlen ist.

Zusätzlich sollten Brems-, Betriebs- und Bruchschäden unbedingt mitversichert werden, sonst zahlt die Versicherung für Fahrzeuge im Fahrbetrieb in der Regel nur bei reinen Unfallschäden.

Beispiele für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden:

  • Ein Anhänger kippt um und durch den Aufprall wird die Seitenwand beschädigt.
  • Ein geliehener Anhänger droht umzukippen, weil die Silage nicht von der Ladefläche abrutschen will und sich dabei der Anhängerrahmen verzieht.

Die Gewalteinwirkung erfolgt hier nämlich nicht von außen, sondern von einem inneren Betriebsvorgang.

Nicht versichert sind Verschleißschäden, wie abgefahrene Reifen oder poröse Hydraulikschläuche.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte: vertrag@sitax.net