Richtiges Verhalten im Schadenfall – Schadensmeldung

Allgemeine Hinweise:

Alles Notwendige unternehmen, um größere Schäden zu vermeiden.
Ruhe bewahren und Rettungsmaßnahmen sofort einleiten.
Bitte unverzüglich Schadensmeldung an uns, damit wir den Versicherer entsprechend informieren und ggf. einen Sachverständigen einschalten können.
Die Schadensstelle mit Ausnahme von erforderlichen Schadensminderungsmaßnahmen nicht verändern.
Mit den Aufräumarbeiten erst beginnen, wenn der Versicherer und/oder die Polizei den Schadensort freigegeben hat. Fotos vom Schadensbereich erstellen (z.B. mit Smartphone). Schadenbericht erstellen über Art, Hergang und Ursache des Schadens unter Angabe der ungefähren Schadenshöhe (unverbindlich).

Sach-Versicherung:

Versicherte Gefahr Feuer
Brand der Feuerwehr und der Polizei melden. Wenn aufgrund des Schadens Sachen abhanden gekommen sind, ist die Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten.

Versicherte Gefahr Leitunsgwasser
Hauptwasserhahn zusperren.

Versicherte Gefahr Sturm/Hagel
Notreparatur durchführen ggf. durch Dachdecker.

Versicherte Gefahr Einbruchdiebstahl/Raub
Schaden bei der Polizei zur Anzeige bringen, Tagebuch-Nr. erfragen und polizeiliche Anzeigenbescheinigung entgegennehmen; Notreparatur(en) ausführen, ggf. durch Tischler etc.

Bei Verlust von
Wertpapieren: Aufgebotsverfahren einleiten
Sparbücher und Urkunden: sperren lassen
EC-Karten: bei Ihrer Bank sperren lassen

Haftpflichtversicherung

Vom Geschädigten Namen und Anschrift aufnehmen. Keine Aussage zur Schuldfrage.

Keine Zahlungen an den Geschädigten leisten.
Keine Aufrechnungen aus Lieferungsforderungen.
Auch ungerechtfertigt erscheinende Ansprüche zur Abwehr uns anzeigen.

Unfall Versicherung

Nach einem Unfall, der eine Leistungspflicht herbeiführt, melden Sie oder ein Dritter das Unfallereignis unverzüglich an uns.
Hat der Unfall den Tod zur folge, dies auch unverzüglich nach Kenntnisnahme uns melden.

Rechtsschutz-Versicherung

Um zu klären, ob Ihr Anlass ein Fall für Ihre Rechtsschutzversicherung ist, nennen Sie Ihrem Anwalt die Versicherungsscheinnummer, damit er eine Deckungszusage anfragen kann.

KFZ-Versicherung

Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Wenn nötig Polizei hinzuziehen.
Aufnahme folgender wichtiger Daten:
Vom Unfallgegner:
Name , Anschrift und amtliches Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft, Versicherungsscheinnummer.
Wenn keine Polizei hinzugezogen wird, dann Anfertigung eines Unfallprotokolls und Aufnahme der Zeugennamen.
Haarwildschäden unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle oder dem Jagdpächter anzeigen.

Achtung:

Bei einem Kaskoschaden sind Sie weisungsgebunden (Gutachter). Anspruch auf einen Leihwagen besteht nicht.

Ansprechpartnerin: Frau Jessica Pohl

Telefonnummer: 0511 584000

E-Mail: schaden@sitax.net