Hinweise zu Bauversicherungen

(bei Neubau oder Umbau eines Gebäudes einschl. dazugehöriger Außenanlagen) „Eltern haften für Ihre Kinder“, heißt es auf den gelben Baustellenschildern regelmäßig. Die Wirklichkeit sieht etwas anders aus: So leicht lässt sich die Aufsichts- und Sicherungspflicht für eine Baustelle nicht weitergeben, Bauherren haften für ihr Bauvorhaben. Während
sich private Bauherren bei der praktischen Baustellensicherung meistens auf ihre Bauträger und Bauleiter verlassen müssen, ist die finanzielle Absicherung Aufgabe der Bauherren selbst.
Die folgenden Versicherungen und Vorsichtsmaßnahmen sollen Ihnen einen Überblick über mögliche Absicherungen geben.

Bauherren-Haftpflichtversicherung

 Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt den Bauherren vor den finanziellen Folgen von Unfällen, bei denen Dritte zu Schaden kommen. Das können Passanten sein, die von einem herabfallenden Stein getroffen werden, Nachbarhäuser, auf die ein Kran kippt, oder spielende Kinder, die eine unfertige Kellertreppe herunterfallen. Damit die schlimmsten denkbaren Schäden komplett abgedeckt sind, sollte die Versicherungssumme mindestens fünf Millionen Euro betragen.

In unserer Privathaftpflicht ist unter der Klausel Bauherrenrisiko bis zu einer Bausumme von 200.000 €, in selbst genutzter Immobilie unbegrenzt, Versicherungsschutz beitragsfrei.

Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung (H+G)

Die H+G-Versicherung deckt auch schon die Risiken von unbebauten Grundstücken ab. Bei Vermietung ist sie auch nach Fertigstellung des Gebäudes sinnvoll. Bei eigengenutztem Gebäude ist die H+G-Versicherung beitragsfrei über die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.

Bauleistungsversicherung (ABN)

Wie eine Kaskoversicherung für das Auto deckt die BauleistungsVersicherung Risiken ab, die dem Bauherren drohen. Dazu gehören Schäden durch Sturm, Regen, Hochwasser oder Vandalismus ebenso wie die Folgekosten durch Material- oder Konstruktions-fehler oder Mängel bei der Bauausführung. Auch Mehrkosten durch den Konkurs des Bau-trägers gehören dazu. Die Ver-sicherung wird dann versuchen, ihre Zahlungen von den Schadensverursachern erstattet zu bekommen. Hier beträgt die Einmalprämie z.B. bei einer Laufzeit von 24 Monaten ca. 300 € incl. VSt. ebenfalls für eine Bausumme von 250.000 €, wobei geringe Prämienunterschiede je nach PLZ bestehen.

Feuer- Rohbauversicherung

Die Feuer-Rohbauversicherung ergänzt die Bauleistungsversicherung für Schäden, die durch Feuer, Blitzeinschlag oder Explosion entstehen. Diese Leistungen sind meistens in den Wohngebäudeversicherungen mit abgedeckt, die nach Fertigstellung des Hauses ohnehin benötigt wird. Wir empfehlen deshalb, die Wohngebäudeversicherung schon bei Baubeginn abzuschließen. Während der Bauphase ist die FeuerRohbauvers. dann bis zur Bezugsfertigkeit (bis zu 24 Monaten) beitragsfrei.

 Bauhelfer-Unfallversicherung

Helfer sind automatisch bei der Berufsgenossenschaft gegen Unfallfolgen versichert. Bei Berufshandwerkern kümmert sich deren Arbeitgeber um diesen Versicherungsschutz, bei privaten Helfern ist der Bauherr verantwortlich. Er muss sein Bauvorhaben bei der Berufsgenossenschaft anmelden, bevor die privaten Helfer mit der Arbeit beginnen und die Zahl der geleisteten Stunden mit der Berufsgenossenschaft nachträglich abrechnen. In Niedersachen beträgt die Prämie dafür derzeit 1,64 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde. Die Helfer sind auch versichert, wenn der Bauherr die Meldung vergisst, er riskiert dann jedoch die Zahlung eines Bußgeldes. Der Bauherr kann sich selbst im Gegensatz zu den Bauhelfern nur mit einer privaten Unfallversicherung schützen, die Bauhelfer-Unfallversicherung greift für ihn nicht.

 

Kredit- bzw. Restschuldversicherung

Diese Art wird gerne bei Hypothekendarlehen mit verkauft, verteuern aber unnötig die Kreditkosten. Lieber separat eine Risikoversicherung, z.B. mit fallender Versicherungssumme zum Ablauf des Darlehens abschließen.

Eine Risikolebensversicherung kann den Kredit gegen den Todesfall des Hauptverdieners absichern, aber nicht gegen Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit.