Vorsicht vor Zeitwertversicherung in der landwirtschaftlichen Inhaltsversicherung !

Berechnung der Zeitwertentschädigung am Beispiel eines Mähdreschers

Listenneupreis (Nachfolgemodell)

325.000 €

Örtlicher Neupreis

210.000 €

Versicherter Zeitwert

175.000 €

Tatsächlicher Zeitwert

75.000 €

Der Zeitwert beträgt also nur noch 35 % des örtlichen Neupreises

Im Falle eines Totalschadens stünden 75.000 € für den Erwerb eines in Alter, Zustand und Ausstattung vergleichbaren Mähdreschers zur Verfügung (inkl. Erlös aus dem Verkauf des defekten Mähdreschers).

Bei einem Teilschaden werden allerdings nur 35 % des entstandenen Schadens ersetzt. Die für den Mähdrescher vereinbarte Versicherungssumme zum Zeitwert spielt dabei keine Rolle, so lange sie über dem tatsächlichen Zeitwert liegt.
Bei einem Schaden in Höhe von 50.000 € Reparaturkosten würde das bedeuten, dass nur 17.500 € aus der Versicherung erstattet werden würden.

Regelung bei Versicherung zum Neuwert 

Wäre dieser Mähdrescher zum Neuwert versichert gewesen, dann wäre die Entschädigung im Totalschadenfall genauso, da der Zeitwert weniger als 40 % beträgt.
Im Teilschadenfall würden allerdings die Reparaturkosten voll ersetzt (vorausgesetzt, die Versicherungssumme ist ausreichend bemessen).

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte

Herrn Ralf Ebeling

oder rufen sie an: 0511 – 584000