Baupreisindex 2024 – gleitender Neuwertfaktor

Neue Berechnungskennzahlen für die Gebäudeversicherung ab 01.01.2024 

Erläuterungen zum (gleitenden) Neuwert

In der gleitenden Neuwertversicherung ergibt  sich der vom Versicherungsnehmer zu zahlende Jahresbeitrag aus der Multiplikation der Versicherungssumme “Wert 1914”  mit dem Anpassungsfaktor und dem jeweiligen Beitragssatz für die einzelne Risikoart.

Baupreisindex          bisher:   19,61    ab 01.01.2024:   21,35

Was bedeutet dies für mich als Hauseigentümer ?

Der Versicherungswert meines Hauses steigt in 2024 um 8,87 %.

Anpassungsfaktor   bisher:   24,06    ab 01.01.2024    25,87  

Der Jahresbeitrag steigt in 2024 um 7,52 %.

Beispiel: Beitrag 1914 in 2023 = 100 Mark * 24,06 = 2.406 €
In 2024 bedeuten 100 Mark * 25,87 = 2.587 €
Tatsächliche Beitragserhöhung also 181 €.
181 € sind 7,52 % von 2.406 € also 24,06 + 7,52 % = 25,87

Die Indexermittlung wird durch den GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) übermittelt und gilt für ALLE Versicherer. Wegen der Indexerhöhung hat der Versicherungsnehmer kein außerordentliches Kündigungsrecht!

Bei allen individuellen Beitragserhöhungen durch den Versicherer, bei denen sich nichts am Umfang des Versicherungsschutzes ändert, haben Sie grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht ( § 40 VVG ).

Was sind der Baupreisindex und der Anpassungsfaktor ?

Bei der Ermittlung des Wohngebäudewertes für die Gebäudeversicherung hat man sich auf ein Fixjahr – nämlich 1914 – geeinigt, von dem aus über den vom Statistischen Bundesamt einheitlich für alle Versicherer ermittelten sogenannten Baupreisindex für jedes einzelne Jahr der entsprechende Wert des Gebäudes berechnet werden kann. Eine solche jährliche Anpassung an die Kosten ist sehr wichtig, denn schließlich hatte ein Haus zum Beispiel im Jahr 1960 einen anderen (niedrigeren) Neubauwert. Als im Jahr 2010. Um richtig versichert zu sein, hilft es nicht, im Schadensfall den Wert erstattet zu bekommen, den das Haus im Jahr 1960 hatte, man braucht das Geld für Reparatur oder Neubau jetzt im Jahr 2024, also wesentlich mehr.

Der Anpassungsfaktor dient in der gleitenden Neuwertversicherung von Wohngebäuden dazu, die in Preisen des Jahres 1914 berechneten Versicherungssummen, Entschädigungsgrenzen und den Beitrag auf das heutige Preis­niveau in Euro umzurechnen. Er stellt sicher, dass der Versicherungsschutz von Jahr zu Jahr zum Schutz der Kunden automatisch aktualisiert wird, ohne den Vertrag ändern zu müssen.
Ist die Versicherung nach dem Wohnflächenmodell abgeschlossen, basiert also nicht auf einer Versicherungssumme nach Wert 1914, beschreibt der Anpassungsfaktor die jährliche Veränderung des Versicherungsbeitrags pro Quad­ratmeter Wohnfläche.

Berechnung nach Vorgaben des Statistischen Bundesamtes
Der Anpassungsfaktor, der in älteren Bedingungswerken als Prämienfaktor oder gleitender Neuwertfaktor bezeich­net wird, darf nicht mit dem Baupreisindex verwechselt werden. Die Berechnung des Anpassungsfaktors beruht zwar zu 80 % auf dem Baupreisindex, der die Preisentwicklung beim Neubau von Wohngebäuden von 1914 bis heute beschreibt. Der Anpassungsfaktor berücksichtigt aber mit 20 % auch die Entwicklung des Tariflohnindexes für das Baugewerbe.
Lohnkosten sind selbstverständlich auch im Baupreisindex schon abgebildet. Die Wohngebäudeversicherung regu­liert aber häufiger Reparaturschäden als Totalschäden mit einem anschließenden Neubau des versicherten Objekts. Bei Reparaturen fallen Lohnkosten im Vergleich zum Material überproportional ins Gewicht. Deshalb werden sie in der dargestellten Weise zusätzlich eingerechnet.

Daher empfehlen wir, rechtzeitig den Beitragssatz und die Aktualität der Bedingungen zu überprüfen und ggf. neu zuordnen.
Dadurch lässt sich ggf. die Indexerhöhung kompensieren und die Bedingungen generell verbessern.
Sobald uns im September kommenden Jahres die vorläufig neuen Indices vorliegen, werden wir sie hier veröffentlichen.

Stand 08.09.2023

Bei Fragen zum Baupreisindex

 rufen Sie uns bitte an 0511 – 58 40 00 oder senden uns eine E-Mail: info@sitax.net