Landwirtschaftliche Gebäudeversicherung

(Unser Konzept siehe bitte weiter unten)

Wohn- und Lagergebäude, Scheunen, Silos und Ställe sind neben den bewirtschafteten Flächen Ihre betriebliche Existenzgrundlage.

Ausreichender Versicherungsschutz bewahrt Sie im Schadenfall vor unvorhergesehenen Kosten. Besonders gegen die Risiken, die schlimmstenfalls die gesamte Existenz Ihres Betriebes gefährden können, sollte ausreichend Vorsorge getroffen werden.

Gegen diese Gefahren und Risiken können Sie sich versichern:

– Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Implosion)
– Sturm/Hagel (ab Windstärke 8)
– Leitungswasser
– Elementar (Naturgefahren)
– Photovoltaik

Mitgliedschaften

SiTAX ist Mitglied folgender Verbände:

 

Alle Informationen zur landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung im Download

Grundlage dieser Versicherung ist die ABL 2016.

ABL 2016 (pdf)

Die Bedingungen ABL 2016 sind schon recht gut, aber nichts besonderes.

Als 1. empfehlen wir dringend den Einschluss Gebäude/InhaltOptimal (siehe Seite 4 und 7)

2. Erst in Ergänzung mit unseren Deckungserweiterungen können wir Ihnen ein Gesamtkonzept mit TOP Konditionen für Ihren Betrieb anbieten.

Deckungserweiterungen

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Bei Fragen zur landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung

kontaktieren Sie bitte Herrn Ralf Ebeling oder rufen Sie uns an:

0511 – 58 40 00

Hinweis zu Nutzungsänderungen von landwirtschaftlichen Gebäuden

Da es immer wieder vorkommt, dass vergessen wird, uns Nutzungsänderungen von Gebäuden mitzuteilen, möchten wir Sie auf folgende Fakten hinweisen:
Es ist zwingend erforderlich den Versicherer zu informieren, wenn Sie Gebäude an Firmen oder Privat mit anderer als landwirtschaftlicher Nutzung vermieten/verpachten.
Versicherungsschutz kann der Versicherer allerdings nur gewähren, wenn die baubehördlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Bauamt muss dies bestätigen. D.h. für Sie, dass Sie ohne behördliche Genehmigung Gebäude, die ursprünglich für land- und forstwirtschaftliche Zwecke konzipiert wurden, nicht ohne weiteres mit anderer Nutzung vermieten dürfen, auch nicht als Garagen.
Schlimmstenfalls kann der Versicherer bei Nichterfüllung der behördlichen Auflagen den Versicherungsschutz versagen. Besonders schwer wirkt sich dies bei Lagerung von feuergefährlichen Stoffen (z. B. Holz, Reifen, Isoliermaterial) oder auch bei Firmen oder Bastlern mit Schweiss- und Lötarbeiten aus.