Die Hagel- und Elementarschadenversicherung der Münchener und Magdeburger Agrarversicherung

Zusammen mit der Hagelversicherung besteht die Möglichkeit, eine Elementarschadenversicherung gegen Frost, Sturm und Wolkenbruch „HagelSuper“ abzuschließen.
Über das Produkt „Hagel-Maxi“ können zusätzlich zum Schutz gegen Hagel, Frost, Sturm und Wolkenbruch auch Schutz gegen Hochwasser und Trockenheit eingeschlossen werden.

Versicherte Gefahren – Definitionen der M & M

Hagel

ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. Hagelschlag muß unmittelbar an der versicherten Kulturart (Fruchtart)sichtbare Spuren hinterlassen
haben.

Frost

gilt als versichert, wenn durch die Einwirkung von Temperaturen von unter 0 Grad C und bei gleichzeitigem Auftreten eindeutiger Frostsymp-tome an den
Pflanzen im Zeitraum vom 1. Mai bis zum Zeitpunkt, an dem die Ernte der Kulturarten ortsüblich erfolgt, spätestens bis zum 15.Oktober des Versicherungsjahres,
die Pflanzen geschädigt werden.

Sturm

gilt als versichert, wenn durch Einwirkung starker natürlicher Luftbewegung Pflanzen oder Pflanzenteile entwurzelt, geknickt, gebrochen, zerschlagen, abgerissen, zu- oder
weggeweht werden. Mähdruschfrüchte sind gegen Sturm bis zum Erreichen der Druschreife, Raps bis Schwaddruschreife, versichert.

Wolkenbruch

gilt als versichert, wenn durch kurzzeitige Starkniederschläge von mehr als 25 l pro m² und Viertelstunde, Pflanzen entwurzelt, ausgespült oder mit Erde oder Geröll überlagert werden.

Hochwasser

gilt als versichert, wenn infolge von lang anhaltenden Niederschlägen, Schneeschmelze oder Sturmflut eine die normale Höhe übersteigende Wasserführung an
oberirdischen Gewässern zu deren Ausuferung oder Deichbruch führt und durch Überflutung von Ackerschlägen Pflanzen oder Pflanzenteile vergilbt oder abgestorben oder
derart geschädigte Pflanzen durch Befall mit Bakterien oder Fäulnispilzen verfault sind. Versichert sind auch Schäden an Kulturarten, wenn diese als Folge von Hochwasser durch Erosion entwurzelt, frei- oder ausgespült oder von Erdreich, Geröll und Treibgut überlagert worden ist.

Der Versicherungsschutz beginnt am 1. Mai und endet mit der ortsüblichen Ernte der Kulturarten, spätestens am 15.Oktober des Versicherungsjahr.

Trockenheit

Trockenheit gilt als versichert, wenn über einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen in den Monaten April bis September eine erhebliche negative Abweichung der klimatischen
Wasserbilanz gegenüber dem langjährigen Durchschnitt eintritt und dadurch verursacht Pflanzenteile vorzeitig abgestorben oder das Erntegut vorzeitig abgereift ist (Notreife).

Weitere Besonderheiten der M & M Agrarversicherung:

  • Festbeitrag (mit vereinbarter SB )
  • kein Nachschuss
  • Produkte ohne Beitragserhöhung nach Entschädigungsleistung
  • nur ein Vertrag pro Betrieb