Versicherungspflicht von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen

Der Bundestag hat den Weg geebnet für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflicht. Demnach brauchen Stapler oder Aufsitzrasenmäher sowie andere Arbeitsmaschinen künftig eine eigene Versicherung. Für die Umstellung haben Halter solcher Fahrzeuge nun aber mehr Zeit, was die Versicherer begrüßen.

Der Bundestag hat mehrheitlich für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung gestimmt, um die EU-Richtlinie über die Kfz-Haftpflichtversicherung (KH-Richtlinie, EU 2021/2118) in deutsches Recht umzusetzen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h künftig eine Versicherungspflicht gilt – zumindest wenn sie außerhalb von Privat- oder Betriebsgeländen auf öffentlichen Straßen und Wegen unterwegs sind.

Für Halter von Gabelstaplern, Landmaschinen, Aufsitzrasenmähern, Schneeräumern und anderen selbst fahrenden Arbeitsmaschinen gab es vorher eine Ausnahme. Langsame Fahrzeuge waren bislang pauschal in Allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert.

Mehr Zeit für Besitzer, Versicherungsschutz anzupassen

Die Besitzer solcher Arbeitsmaschinen haben nun aber doch mehr Zeit, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen und anzupassen. Dies muss nicht bereits bis zum 23.12.2023 erfolgen, sondern bis zum 01.01.2025. Vom Rechtsausschuss, der noch Änderungen am Ursprungstext vorgenommen hatte, heißt es dazu konkret, man wolle mehr Zeit verschaffen “für eine Anpassung der Versicherungsbedingungen bestehender Privat- und Betriebshaftpflichtversicherungen oder zum erstmaligen Abschluss des gesetzlich geforderten Versicherungsschutzes”.

Dies begrüßt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV). Die Versicherer hatten im Vorfeld deutlich darauf hingewiesen, dass die Umstellung der Verträge bis zum 23.12.2023 schlichtweg nicht zu schaffen sei.
Überhaupt hätte aus Sicht der Versicherer die Ausnahme von der Versicherungspflicht unverändert fortbestehen können. ,,Deutschland hatte eine klare, praktikable und kostengünstige Lösung, bei der es nie zu Problemen gekommen ist”, erklärt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.

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