Baupreisindex 2024 – gleitender Neuwertfaktor
Neue Berechnungskennzahlen für die Gebäudeversicherung ab 01.01.2024 (vorläufig)
Erläuterungen zum (gleitenden) Neuwert
In der gleitenden Neuwertversicherung ergibt sich der vom Versicherungsnehmer zu zahlende Jahresbeitrag aus der Multiplikation der Versicherungssumme “Wert 1914” mit dem Anpassungsfaktor und dem jeweiligen Beitragssatz für die einzelne Risikoart.
Baupreisindex bisher: 19,61 ab 01.01.2024: 21,34
Was bedeutet dies für mich als Hauseigentümer ?
Der Versicherungswert meines Hauses steigt in 2024 um 8,82 %.
Anpassungsfaktor bisher: 24,06 ab 01.01.2024 25,87
Der Jahresbeitrag steigt in 2024 um 7,52 %.
Beispiel: Beitrag 1914 in 2023 = 100 Mark * 24,06 = 2.406 €
In 2024 bedeuten 100 Mark * 25,87 = 2.587 €
Tatsächliche Beitragserhöhung also 181 €.
181 € sind 7,52 % von 2.406 € also 24,06 + 7,52 % = 25,87
Die Indexermittlung wird durch den GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) übermittelt und gilt für ALLE Versicherer. Wegen der Indexerhöhung hat der Versicherungsnehmer kein außerordentliches Kündigungsrecht! Bei allen individuellen Beitragserhöhungen durch den Versicherer, bei denen sich nichts am Umfang des Versicherungsschutzes ändert, haben Sie grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht ( § 40 VVG ).